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Vorsicht Falle - Nepper Schlepper Bauernfänger Betrug und Nepp im Internet Fiese Maschen bei Ebay

   
Handy-Betrug: Die 10 miesesten Abzock-Tricks
Verfasst am 12.04.2008, 08:24 von abraexchen
News 1. Handy-Payment (I) – So funktioniert´s

Bevor er vollen Zugriff auf das Angebot bekommt, wird der Besucher einer Website dazu aufgefordert, seine Handy-Nummer in eine Maske einzugeben. Danach erhält er per SMS einen Zugangscode aufs Mobiltelefon. Tippt er diesen nun auf der Seite ein, öffnet sich für ihn das Tor zum gewünschten Angebot. Zudem landen weitere Kurznachrichten auf dem Handy, mit denen bestätigt wird, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Außerden wird auf die Kündigungsmodalitäten hingewiesen. Die anfallenden Kosten werden über Ihre Handy-Rechnung eingezogen.

2. Handy-Payment (II) – Die Kosten

Das klingt harmlos, birgt aber ein enormes finanzielles Risiko. Denn oft schließen Kunden unwissentlich einen Abo-Vertrag ab. Dabei wird - abhängig vom jeweiligen Buchungsintervall - der Service-Betrag regelmäßig eingezogen. Der Betrag kann bis zu 9,99 Euro betragen - und das häufig alle drei Tage oder sogar täglich, so dass sich die Kosten auf bis zu 100 Euro im Monat belaufen können.

3. Mehrwertnummern

Im Internet findet sich eine große Auswahl von Anbietern, die etwa Klingeltöne gegen Bezahlung zum Download anbieten. Die Bestellung läuft häufig über eine 0190-8-Mehrwertnummer. Der Anruf aus dem Festnetz kostet 1,86 Euro pro Minute - erfolgt der Anruf per Handy, kann der Minutenpreis je nach Mobilfunkanbieter sogar bis zu 2,90 Euro betragen. Dubiose Anbieter tun deshalb alles, um Sie durch langatmige Ansagen, Wiederholungen und zahlreiche Eingaben möglichst lange in der Leitung zu halten. Leicht werden Sie so einen zweistelligen Euro-Betrag los.

4. Dialer

Einige Anbieter lassen sich sogar den Besuch ihrer Sound-Seiten teuer bezahlen. Klicken Sie etwa auf einen Link namens “Polyphone Töne“, bekommen Sie nur "vollen Zugriff" auf das Angebot, wenn Sie das "Zugangstool nutzen". Dahinter verbirgt sich ein Anwählprogramm (Dialer). Statt mit Ihrer regulären Verbindung surfen Sie damit für 1,86 Euro pro Minute im Internet. Je länger Sie das Tool nutzen, desto teurer wird's. Für den gewählten Sound müssen Sie dann häufig noch zusätzlich per Premium-SMS bezahlen – oft 1,99 Euro pro Nachricht.

5. Klingelton-Abo

Ihre Klingelton-Abos bewerben Anbieter wie Jamba gezielt mit Spots auf TV-Kanälen mit jugendlicher Zielgruppe. Auf der Jagd nach den aktuellen Handy-Hits für „nur 2,99 Euro" übersehen die Jugendlichen jedoch leicht das Kleingedruckte auf dem Bildschirm, das es in sich hat. Denn die Klingeltöne werden nicht einzeln, sondern im Abo verkauft. Dieses lässt sich dann nur über eine spezielle SMS-Nachricht an eine Kurzwahlnummer stoppen. Eine umstrittene Methode des Kundenfangs, auf die große Musiksender jetzt reagiert haben: Wie der „Spiegel“ berichtet, wollen MTV und VIVA die Spots ab Oktober nicht mehr zwischen 16 und 24 Uhr senden.

6. „Was guckst Du“ aufs Handy

Kaum ein TV-Format, ob GZSZ, Big Brother oder Was guckst Du?!, kommt ohne eigenen Klingelton, Logo oder Spiel zur Show aus. Dazu werden den Fans die „heißesten Infos und News" zu Ihren Liebling-Stars und Sendungen offeriert - zu Preisen zwischen 0,39 und 0,99 Euro pro Nachricht. Auf den Internetseiten der TV-Serien und -Shows wird ebenfalls für die teuren Services geworben: Auf der RTL2-Hompage kostet der aktuelle Big-Brother-Titelsong als Handy-Sound stolze 4,22 Euro – und damit fast doppelt so viel wie üblich.

7. Tele-Voting

Das schon erwähnte TV-Format Big Brother ist auch ein gutes Beispiel dafür, wie per Tele-Voting Kohle gemacht wird. Dabei werden die Zuschauer während der Sendung regelmäßig zur Abstimmung per Telefon aufgefordert. Diese Votings laufen über extra geschaltete 0137-Rufnummern. Wer etwa bei Big Brother einen geliebten Kandidaten im Dorf behalten will, den kostet das laut Einblendung 0,49 Euro pro Anruf. Das gilt jedoch nur für Festnetzanrufe. Beim Handy-Anruf kommt noch ein kräftiger Aufschlag des Mobilfunkbetreibers hinzu. Dadurch rutscht der Voting-Preis leicht bis an die 1-Euro-Grenze.

8. TV-Gewinnspiele

Anrufen und gewinnen: Das versprechen Quiz-TV-Sender wie 9Live. Die dort veranstalteten Gewinnspiele sind für die Teilnehmer mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Denn wer sich per Handy bei den Call-in-Shows beteiligt, zahlt ebenfalls einen Aufschlag zum 0137-Festnetzpreis. Besonders ärgerlich: Jeder Anrufer muss blechen - und nicht nur, wer zum Moderator durchgestellt wird.

9. Teurer Handy-Flirt (I)

Mit 0190-Nummern haben Erotik-Anbieter jahrelang ihre Sex-Hotlines beworben. Viele stellen ihr Angebot jetzt auf die Bezahlung per Premium-SMS um. Statt der Telefonnummer zeigen sie nun eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme per SMS an eine eingeblendete fünfstellige Kurzwahl. Dafür muss der SMS-Talker meist zwischen zwei und drei Euro pro Nachricht locker machen und erhält dann eine "hocherotische" Botschaft von der Stange aufs Handy zurück. Einige Erotik-SMS später ist der Nutzer dann um einen drei- bis vierstelligen Eurobetrag ärmer.

10. Teurer Handy-Flirt (II)

Was per TV klappt, funktioniert auch übers Internet. Flirts, Chats und heiße Dates: Auf unzähligen Online-Seiten suchen angeblich Hunderte von Girls und Boys Anschluss. Und damit's so richtig echt wirkt, werden die Schönen häufig im Bild eingeblendet. Ein Klick darauf liefert neben einem mehr oder weniger realistischen Profil einen SMS-Code und die fünfstellige Kurzwahl - von da an wird´s teuer.

(Alles lesen)
            Dieser Eintrag wurde  70 mal angeschaut und hat  0 Kommentare.

   
Ebay und der Abmahnwahnsinn
Verfasst am 11.04.2008, 07:55 von abraexchen
News Es gibt viele Private Verkäufer bei Ebay, die Ihre "Alten Klamotten" verkaufen.

Aber Vorsicht, wenn es sich um neue Dinge handelt und man z.B. 2 oder mehr gleiche verkauft oder viele gleichartige (z.B. verschiedene Musik CDs). Testkäufer kaufen bei privaten Anbietern, die mehrere Sachen verkaufen nur um an die Adresse zu kommen, die Sie an einen Anwalt weitergeben.

Es wird sogar gemunkelt, dass der Anwalt selbst solche Accounts führt oder es sich um Helfershelfer handelt. Bezahlt wird nicht.
Der Anwalt bekommt viele solcher Adressen von privaten Verkäufern, die sich nach seiner Ansicht als gewerblich melden sollten, da sie sonst seinem Mandanten (eine Firma, die nicht mal bei Ebay verkauft und sich auch gerade im Moment erst gegründet hat) das Geschäft kaputt macht. Nun schreibt er Massenabmahnungen - ca. 1300 (das ist verboten) wegen verletzung des Wettbewerbsrechtes und legt nicht mal eine Vollmacht seines Mandanten bei (muss er aber). Zu zahlen ist ein saftiges Anwaltshonorar und das ohne Rechnung (was soll ich sagen?). Außerdem soll man eine Unterlassungserklärung unterschreiben mit der man erklärt bei weiterer Ausübung seines "Gewerbes" je Fall 1000 Euro (oder mehr) zu zahlen. Die Fristen dazu sind viel zu kurz und der Textinhalt macht Angst und drängt zur schnellen Zahlung- viele handeln verängstigt voreilig.

Solche renomierte Anwaltskanzleien haben es nur auf das Geld abgesehen und zerstören damit den gesamten Ebay Markt.

Es muss leider einwandfrei nachgewiesen werden, dass Späher, die Betroffene Firma und der Anwalt unter einer Decke stecken, um den Vorwurf des Betrugs zu erfüllen.

Dieser Ratgeber ist noch sehr positiv gegenüber diesem oder anderen Anwälten mit der selben Masche ausgefallen, um ihnen nicht Munition zu einer "richtigen" Klage wegen Verleumdung zu geben.

Ich hab nuan auch ein paar andere Abmahngründe von anderen Ebayern gesammelt. Bei folgenden Beispielen ist also Vorsicht geboten:

1. Wie oben aufgeführt Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

2. Fehler in den AGB s oder Fehlen bzw. unvollständig sein der Wiederrufsbelehrung

3. Falsche Unverbindliche Preisempfehlung angegeben oder bestimmte Preise angeben, die es so nicht gibt. Da ist Vorsicht geboten z.B. Wenn Ihr den Preis aus Euerem Ladengeschäft mit angeben wollt - achtet auf die Formulierung.

4. Verstoß gegen das Urheberrecht (man darf nicht einfach Bilder oder Texte aus dem Internet kopieren und übernehmen! Das gilt insbesondere z.B. wenn man für die Produktbeschreibung seines Handys ein Bild von z.B. NOKIA.DE kopiert...)

Damit möchte ich euch auch die Erfahrungen anderer Ebayer weitergeben.

Einen Ebay Shop sollte man als "Privater" auf keinen Fall betreiben. Nach dem Powerseller Status ist das der zweitgrößte Grad der Gewerblichkeit bei Ebay.

Ich hab Mitlerweile noch ein Paar Statements von ehemaligen Mitarbeitern dieser Kanzlei erhalten:

"Die vielen Mahnbriefe und das erforderliche Porto würden wohl erklären, warum ich nie einen Gehaltscheck erhalten habe."

"Es macht mich traurig zu sehen, wie seine Partnerin in der Kanzlei und die Angestellten (alles Azubis) in seinem Büro in solche Machenschaften mit reingezogen werden. Das sind allesamt aufrichtige und gute Leute."

"Jetzt bin ich sehr froh im Februar gekündigt zu haben und nicht durch Assoziation in diese Sache verwickelt zu werden. Ich kann nur aus persönlicher Erfahrung sagen, daß viel hinter dem Rücken seiner Partnerin passiert."

Und nun noch was zur Verjährung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen:

Die Verjährung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ergibt sich aus § 11 UWG. Ansprüche verjähren in 6 Monaten von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruchsberechtigte von der Handlung und von der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 3 Jahren von Beginn der Handlung an.

Was kann man tun?

- Wiederspruch von der Verbraucherzentrale einlegen lassen.

- Gegenanzeige gegen den Anwalt bei der nächsten Polizei (nur wenn Ihr sicher seid, das es keine "Berechtigte" Abmahnung ist).

- Beschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer und IHK gegen den Anwalt einlegen.

- Dem Anwalt einen Brief schreiben mit Hinweis auf seine Verfahrensfehler (Rechnung, Vollmacht...) und abwarten was passiert - Ihr werdet Wahrscheinlich nie wieder von Ihm hören.

- Die Ebay Foren durchforsten. Entweder man findet andere Betroffene oder man eröffnet einen neuen Threat, auf den andere Betroffene antworten können. So entstehen Netzwerke, die euch nur nützen können...

- Wenn Ihr wisst, wer den Scheinkauf bei euch getätigt hat, auf sein Profil gehen und die anderen, die Ihn bewertet haben anschreiben, ob sie eventuell auch abgemahnt wurden. Danach Ebay informieren, denn solche Massenabmahner werden gesperrt.

In keinem Fall zahlen oder unterschreiben, ohne das ein Anwalt das vorher geprüft hat!

Ps.: Ich bin kein Jurist und dieser Ratgeber ist auch keine Rechtsberatung. Er kann auch keine gute Rechtsberatung ersetzen, dient aber zur Vorbereitung einer solchen. Ich habe die Informationen nach bestem Wissen zusammengestellt, kann jedoch für evtl. Fehler keine Haftung übernehmen.

Autor:
Jan Buschendorf
zum Originalbeitrag geht es da lang
http://testberichte.ebay.de/Unglaubliche-Anwaelte-und-Massenabmahnungen_W0QQugidZ10000000001022275

(Alles lesen)
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Neue Ebay-Betrugsmasche
Verfasst am 12.01.2008, 07:14 von abraexchen
News Neue Ebay-Betrugsmasche: Opfer versteigern Artikel, Ware wird nicht geliefert.
Immer wieder wird Ebay zur Zielscheibe von Betrug.

Die Polizei warnt vor einer neuen Betrugsmasche, auf die jetzt eine Frau aus Chemnitz hereingefallen ist.
Sie hatte auf eine Job-Annonce reagiert und sollte 20 teure LCD-Fernseher angeblich im Auftrag einer Firma aus Dubai versteigern. Fünf Prozent vom Verkaufswert wurden ihr versprochen. Acht Kunden ersteigerten die Ware und überwiesen der Frau zusammen knapp 13.000 Euro. Die 30-Jährige traf sich anschließend mit dem Betrüger und händigte ihm einen Teil des Geldes aus. Die Fernseher wurden aber nie geliefert. (dpa/rs)

(Alles lesen)
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